AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autokino JGV Oberammergau: 02., 03. und 04. Oktober 2025
(Stand 11.03.2025)

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form gewählt. Natürlich sind hiermit alle Geschlechter eingeschlossen.

§ 1 Allgemeine Bedingungen
(1) Das „Autokino JGV Oberammergau“ ist eine öffentliche kulturelle Veranstaltung des Junggesell*innenvereins Oberammergau e.V., welche im Rahmen der Satzung des Junggesell*innenvereins Oberammergau e.V. durchgeführt wird.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen finden nicht statt. Es liegt hier die endgültige und bindende Version vor, die bei dem Erwerb der Eintrittskarte einen Zusatz zum Vertrag zwischen dem Besucher, der die Eintrittskarte erwirbt, und dem Veranstalter bildet.

§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind alle Personen ab 12 Jahren berechtigt, die im Vorverkauf eine Eintrittskarte erworben haben. Alle Personen unter 12 Jahren sind nur mit der Begleitung einer erziehungsberechtigten Person dazu berechtigt, eine Eintrittskarte zu erwerben und die Veranstaltung zu besuchen.
(2) Für alle Filme gilt die FSK 6. Kinder unter 6 Jahren sind nur mit der dauerhaften Begleitung ihrer Eltern zugelassen.
(3) Während der Veranstaltung verpflichtet sich der Besucher dazu, allen Anweisungen des Veranstalters und des zuständigen Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die Einweisungen der Autos und Platzzuweisungen sind unbedingt zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung beeinflussen oder die Sicherheit anderer Besucher gefährden, sind der Veranstalter und der eingesetzte Ordnungsdienst dazu berechtigt, den betreffenden Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.

§ 3 Erwerb der Eintrittskarte, Stornobedingungen und Übertragung
(1) Die Eintrittskarten können ausschließlich im Vorverkauf online über tickettune erworben werden. Ein Erwerb der Eintrittskarte ist für den Besucher verbindlich. Nach dem Erwerb der Eintrittskarte online wird dem Besucher per E-Mail ein Ticket gesendet. Erst mit Erhalt der Eintrittskarte entsteht ein verbindlicher Vertrag. Die Zahlung des Kartenpreises ist direkt mit der Buchung verbindlich.
(2) Der Vorverkauf über tickettune endet am 02.10.2025 und beginnt am 10.03.2025.
(3) Eine Eintrittskarte kostet im Vorverkauf 15€. Kinder unter 6 Jahren sind kostenfrei.
(4) Der Erwerb eines Tickets gilt pro Person, nicht pro Auto. Personen, die in einem gemeinsamen Auto kommen, müssen pro Person ein Ticket erwerben.

(5) Die Bezahlung der Eintrittskarte kann beim Anbieter tickettune über folgende Arten erfolgen:
- Giropay
- Kredit- oder Debitkarte
- PayPal

(6) Die Möglichkeit einer Stornierung der Eintrittskarte entfällt. Jedoch können die Eintrittskarten vor der Veranstaltung vom Besucher an Dritte übertragen werden.

§ 4 Ausfall der Veranstaltung
(1) Bei Ausfall der Veranstaltung oder Absage durch den Veranstalter, die rein durch den Veranstalter zu verantworten sind, wird dem Käufer einer Eintrittskarte der gesamte Kartenpreis erstattet.
(2) Bei Nichterscheinen einer Person, die eine Eintrittskarte erworben hat, hat diese Person kein Recht dazu, den Kartenpreis zurück zu verlangen.

§ 5 Haftungsausschluss
(1) Der Besucher erklärt mit dem Kauf einer Eintrittskarte die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko, insbesondere in Bezug auf Schäden am Auto.
(2) Schadensansprüche des Besuchers gegenüber dem Veranstalter sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht, falls der Veranstalter oder seine gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat – etwa die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit – zwingend gehaftet wird.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Wertgegenstände oder Kleidungsstücke Schäden am Auto während der Veranstaltung.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch den Betrieb von Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden durch andere Fahrzeuge, Schäden durch das Ein- und Ausparken oder Schäden durch Naturereignisse.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Probleme, die durch die Nutzung des Autoradios oder anderer technischer Geräte im Fahrzeug entstehen.
(6) Der Besucher ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Veranstaltungsgelände einzuhalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch Missachtung der StVO entstehen.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch das lange Sitzen im Fahrzeug oder durch die Nutzung der Fahrzeugheizung oder -klimaanlage entstehen.
(8) Der Ton der Veranstaltung kann nur über UKW empfangen werden. Ein Empfang über DAB ist nicht möglich.

§ 6 Datenerhebung und -verwertung
(1) Mit dem Kauf der Eintrittskarte erklärt sich der Besucher dazu bereit, bei Notwendigkeit seine personenbezogenen Daten an der Veranstaltung den entsprechenden Personen anzugeben.
(2) Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Foto- sowie Filmaufnahmen, die bei der Veranstaltung von ihm gemacht werden, frei zur Verwendung stehen. Diese Aufnahmen können vom Veranstalter frei in Printmedien, im Internet und in den Sozialen Medien (Facebook und Instagram) ohne einen Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und verwendet werden. Außerdem können die Aufnahmen ohne Vergütung vom Veranstalter an Partner und Sponsoren der Veranstaltung weitergegeben und von diesen frei veröffentlicht und verwendet werden.

§ 7 Verjährung
Ansprüche des Besuchers gegenüber dem Veranstalter, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr nach dem Veranstaltungstag.

Anschrift des Veranstalters
Junggesell*innenverein Oberammergau e.V.
Lainenflecken 3
82487 Oberammergau

 

 


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