AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der MCC Medical CareCapital GmbH

Stand: Dezember 2021

  • 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für den Vertrag (nachfolgend: Veranstaltungsvertrag) bezüglich der Teilnahme an Kursen, Webinaren, Seminaren oder Konferenzen (nachfolgend: Veranstaltungen) zwischen der MCC Medical CareCapital GmbH, Hohenzollernstraße 47, 47799 Krefeld (nachfolgend: Veranstalter) und Ihnen (nachfolgend: Teilnehmer:in). Etwaige abweichende AGB seitens Teilnehmer:in haben keine Geltung.

  • 2 Vertragsabschluss, Laufzeit

1) Der Veranstaltungsvertrag beginnt mit seinem Abschluss und endet am letzten Veranstaltungstag.

2) Teilnehmer:in kann sich zu einer Veranstaltung per Post, per Fax, elektronisch (z. B. E-Mail oder MCC-Medizinpartnerportal) oder per Internet über die Homepage des Veranstalters anmelden. Teilnehmer:in ist an die Anmeldung 14 Kalendertage ab Zugang bei dem Veranstalter gebunden.

3) Der Veranstaltungsvertrag zwischen Teilnehmer:in und dem Veranstalter kommt zustande, wenn Teilnehmer:in die Bestätigung des Veranstalters über die Anmeldung (nachfolgend: Anmeldebestätigung) innerhalb der Bindungsfrist aus Absatz 2 zugeht. Eine erst nach Ablauf der Frist bei Teilnehmer:in zugehende Anmeldebestätigung des Veranstalters gilt als neues Angebot des Veranstalters auf Abschluss des Veranstaltungsvertrages. An dieses Angebot ist der Veranstalter 14 Kalendertage ab Zugang bei Teilnehmer:in gebunden.

  • 3 Leistungen des Veranstalters

1) Die Inhalte der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung, die jeweils auf der Website veröffentlicht ist. Der Veranstalter schuldet keinerlei von Teilnehmer:in eventuell beabsichtigten Erfolg wie etwa eine Zulassung zu oder ein Bestehen von Prüfungen.

2) Die Veranstaltungen werden von Referent:innen vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter und die Referent:innen arbeiten nach bestmöglichem Anspruch. Der Veranstalter übernimmt aber keine Verantwortung für die Aktualität, Qualität und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und der von den Referent:innen im Rahmen der Veranstaltung vermittelten Inhalte.

3) Der Veranstalter übernimmt die Vorbereitung der Veranstaltung sowie das Management vor, auf und nach der Veranstaltung. Dafür stellt der Veranstalter entsprechende Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Das gilt nicht für Veranstaltungen, auf denen MCC selbst Gast ist wie z.B. bei Industrieausstellungen und der Stellung von Referent:innen zu mit dem Einladenden abgestimmten Themen.

4) Dem Veranstalter sind einseitige Änderungen und Abweichungen einzelner Kursleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages gestattet, soweit diese den Inhalt und den Charakter der Veranstaltung nicht erheblich verändern oder beeinträchtigen.

5) Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referent:innen bei Bedarf (z.B. Krankheit/Unfall) zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms vorzunehmen. Der Veranstalter bemüht sich in diesen Fällen, dies unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung zu koordinieren.

6) Sollte die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder wegen Verhinderung von Referent:innen nicht möglich sein und auch keine Ausweich- oder Ersatzmöglichkeit bestehen, wird Teilnehmer:in umgehend informiert. Der Veranstalter erstattet dann bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich. Gleiches gilt bei Störungen am Veranstaltungsort oder bei einer zu geringen Anzahl Teilnehmender.

  • 4 Beitrag, Fälligkeit, Zahlung

Der Teilnahmebetrag gilt pro Person und Veranstaltungstermin plus der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen für von dem Veranstalter angebotene Veranstaltungen sind ausschließlich auf nachfolgende Bankverbindung zu leisten:

  • Bankverbindung: Commerzbank Krefeld
  • IBAN: DE63 3204 0024 0150 2731 01
  • BIC COBADEFFXXX

Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Nimmt Teilnehmer:in an der Veranstaltung nicht teil, entbindet das nicht von der Zahlungspflicht. § 5 sowie § 11 bleiben unberührt. Auf Verlangen des Veranstalters erklärt sich Teilnehmer:in bereit, dem Veranstalter die Bezahlung des Teilnahmebetrages per Bankeinzug zu ermöglichen. In diesem Fall müssen zwischen dem Einzug und dem Zugang der Rechnung mindestens fünf Werktage liegen.

  • 5 An-/ Abmeldungen, Rücktritt

a) Teilnehmer:in kann von dem Veranstaltungsvertrag nach Maßgabe folgender Bestimmungen im Zeitfenster zwischen Vertragsabschluss und dem Tag vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten:

  • Geht die Rücktrittserklärung spätestens am 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter zu, entfällt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Teilnahmebetrages zu 100%.
  • Geht die Rücktrittserklärung danach bis spätestens an dem Tag vor Veranstaltungsbeginn zu, schuldet Teilnehmer:in 50% des Teilnahmebetrages. Anders nur dann, wenn Teilnehmer:in nachweist, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

b) Der Veranstalter kann von dem Veranstaltungsvertrag zurücktreten, wenn

  1. es dem Veranstalter aufgrund von höherer Gewalt unmöglich ist, die Veranstaltung planmäßig durchzuführen, oder
  2. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder
  3. wenn andere nicht von dem Veranstalter zu vertretende Gründe es dem Veranstalter unmöglich machen, die Veranstaltung durchzuführen.

Das Rücktrittsrecht gemäß § 5 b) 2. (zu geringe TN-Zahl) kann von dem Veranstalter nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Beginn der Veranstaltung ausgeübt werden.

In jedem Falle eines Rücktritts gemäß § 5 b) 2. erstattet der Veranstalter an Teilnehmer:in umgehend bereits geleistete Teilnahmebeträge. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind bei einer Rücktrittserklärung nach § 5 b) ausgeschlossen, es sei denn sie betreffen die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder dem Veranstalter ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Eine Rücktrittserklärung muss schriftlich oder in Textform erfolgen (Brief, Fax, Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Rechte aus § 11.

  • 6 Haftung

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in § 6 Absätze 2 bis 5.

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Veranstalter gegebenen Garantie und – soweit maßgeblich – nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haftet der Veranstalter ohne Einschränkung.

Der Veranstalter haftet zudem (soweit kein Fall von § 6 Absatz 2 vorliegt) begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Veranstaltungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmer:in in der Regel vertrauen darf.

Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die eingebrachten Sachen von Teilnehmer:in wie z.B. die Garderobe oder Wertgegenstände.

Die Haftungsbeschränkungen aus § 6 Absatz 2 bis einschließlich 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, falls Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  •  7 Urheberrechte

Alle Unterlagen sowie die Inhalte etwaiger elektronischer Datenträger o.ä., die von dem Veranstalter bzw. Referent:innen zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Der Veranstalter räumt Teilnehmer:innen ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch ein. Es ist Teilnehmer:innen und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch nicht in Teilen –

  • inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen
  • für Dritte zu kopieren
  • ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen
  • öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten
  • nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für sonstige kommerzielle Zwecke zu nutzen.

 

  • 8 Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

Zurückbehaltungsrechte von Teilnehmer:in sind ausgeschlossen, sofern sie auf einem anderen Vertragsverhältnis als dem Veranstaltungsvertrag beruhen. Teilnehmer:in kann gegen Forderungen des Veranstalters nur dann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • 9 Datenschutz

Über den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert der Veranstalter Teilnehmer:in in einer gesonderten Datenschutzerklärung. Diese Erklärung ist u.a. hier hinterlegt.

  • 10 Anfertigen von Bildmaterialien während der Veranstaltung

Sofern bei der Veranstaltung Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, können diese auch den Teilnehmer:in erfassen. Darauf weist der Veranstalter Teilnehmer:in zu Beginn der Veranstaltung gesondert und ausdrücklich hin. Widerspricht Teilnehmer:in dem nicht, erklärt Teilnehmer:in sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Ton- und Bildaufnahmen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden können, sofern dies nicht die persönlichen Interessen von Teilnehmer:in beeinträchtigt. Teilnehmer:n hat das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen. Dies kann jederzeit mündlich vor Ort der Veranstaltung, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Aufnahmen und Veröffentlichungen. Bildaufnahmen, auf denen Teilnehmer:in erkennbar ist und die im Wesentlichen nur Teilnehmer:in zeigen, werden dann unverzüglich aus dem etwaigen Internetauftritt entfernt und nicht mehr für neue Veröffentlichungen verwendet. Sofern Teilnehmer:in auf dem Foto zusammen mit anderen Personen abgebildet ist, muss das Foto nicht entfernt werden, sondern es genügt, wenn Teilnehmer:in unverzüglich auf dem Foto unkenntlich gemacht wird. Entsprechendes gilt bei Tonaufnahmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die aufgezeichnete Online-Veranstaltung zu veröffentlichen oder zu internen Zwecken zu verwenden.

  • 11 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

Handelt Teilnehmer:in bei Abschluss des Veranstaltungsvertrages als Verbraucher:in i.S.v. § 13 BGB und schließen die Parteien den Veranstaltungsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Fax, Brief) ab, so steht Teilnehmer:in das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MCC Medical CareCapital GmbH, Hohenzollernstraße 47, 47799 Krefeld, E-Mail: service@carecapital.de, Tel.: 0251 – 61 660 70, Fax: 02151 – 61 6607 99) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Postbrief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, dass Sie diesen Vertrag widerrufen wollen. Sie können dafür das unten stehende Muster verwenden. Das ist lediglich eine Arbeitshilfe, aber nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, zahlen wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich zurück, die wir von Ihnen erhalten haben. Dazu gehören auch Lieferkosten – allerdings nicht solche zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben. Die Rückzahlung erfolgt spätestens innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Anders nur dann, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Für die Rückzahlung berechnen wir keine Entgelte. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie diesen Text nutzen, ergänzen und an uns senden.

– An: MCC Medical CareCapital GmbH, Hohenzollernstraße 47, 47799 Krefeld, E-Mail: service@carecapital.de, Fax: 02151 – 61 6607 99

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

______________________________________________________________________________

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

  • 12 Hinweis nach § 36 VSBG

Der Veranstalter ist verpflichtet, Teilnehmer:in – sofern sie/er den Veranstaltungsvertrag als Verbraucher:in i.S.v. § 13 BGB abschließt – auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Der Veranstalter nimmt allerdings an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

  • 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Leistungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Veranstaltungsvertrag zwischen Teilnehmer:in und Veranstalter ist Krefeld, sofern es sich bei Teilnehmer:in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 


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