AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Leistungen für Privat- und Firmenkunden
FAW gGmbH, sepfk001-0 / Stand: 01.01.2019 AGB Privat- und Firmenkunden 


1. Begriffsbestimmung und Geltung der Bedingungen
Auftragnehmer im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige GmbH. Der Kunde des Auftragnehmers wird als Auftraggeber bezeichnet. Auftraggeber ist in jedem Fall ausschließlich der Vertragspartner.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen, Services und Dienste zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen im Sinne von § 310 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB), sofern nicht ausdrücklich abweichend kenntlich gemacht. Die AGB gelten für alle künftigen vereinbarten Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Vertragliche Vereinbarungen, die dem Inhalt dieser AGB entgegenstehen, gelten vorrangig.


2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer gewährleistet, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Leistungserbringung nach den
aktuell anerkannten fachlichen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl von externen Experten, die nach Ermessen des Auftragnehmers für die Leistungserbringung, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, hinzugezogen werden können. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorgesehene externe Experten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Der Umfang der individuell geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Erklärungen, dem Leistungsangebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Bei inhaltlichen Widersprüchen geht der Vertrag dem Leistungsangebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen in der Rangfolge vor.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der mit der Erbringung seiner Leistungen vom Auftraggeber beabsichtigte Erfolg oder die insofern verfolgten betrieblichen bzw. unternehmerischen Ziele des Auftraggebers erreicht werden.
Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen der beschriebenen Leistungen (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Leistungsdauer) können vor oder während der Durchführung des Leistungszeitraums vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Leistung nicht in ihrem Kern völlig verändern und vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Voraussetzung dafür ist, dass diese Änderungen oder Abweichungen der beschriebenen Leistungen für den Auftragnehmer unter Beachtung des von ihm mit der Leistung
beabsichtigten Erfolgs bzw. der von ihm verfolgten Ziele zumutbar sind und sich für den Auftraggeber als notwendig erweisen. Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Leistungspreis enthalten und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit nicht anders vereinbart.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Auftragnehmer die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie Nachfragen des Auftragnehmers umgehend und zutreffend zu beantworten.


4. Zahlungsbedingungen
Die vertragliche Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Rechnungslegung erfolgt entweder mit Beginn der Leistung (Vorauszahlung) oder abschnittsweise oder nach Beendigung der Leistung. In Einzelfällen ist die schriftliche Vereinbarung von monatlichen Ratenzahlungen möglich.
Leistungen nach diesem Vertrag unterliegen der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich gültiger Höhe.
Der Auftraggeber hat die vertraglich vereinbarte Vergütung zuzüglich weiterer Kosten vollständig zu entrichten, auch soweit einzelne Leistungsteile trotz Vereinbarung von ihm nicht in Anspruch genommen werden. Inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen wie unter Ziffer 3. beschrieben berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist er zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn und soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


5. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Unbeschadet gesetzlichen Rücktrittsrechts kann der Auftragnehmer, sofern der Auftraggeber ein Unternehmer ist, vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten, wenn eine ausdrücklich vereinbarte Mindestgröße (z.B. Mindestteilnehmerzahl) nicht erreicht wird oder andere wichtige Gründe (insbesondere höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung der leistungserbringenden Mitarbeiter oder plötzlicher Ausfall einzusetzender Experten) vorliegen.
Im Falle des Rücktritts durch den Auftragnehmer erhält der Auftraggeber unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Eine bereits entrichtete Vergütung wird zurückerstattet. Eine Haftung des Auftragnehmers für aufgrund des Rücktritts nutzlos gewordene Aufwendungen oder Schadenersatzansprüche, die aufgrund des Rücktritts entstehen, sind ausgeschlossen.


6. Stornierung durch den Auftraggeber
Dem Auftraggeber steht ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Leistungsbeginn nicht zu. Das gesonderte Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt.
Bei einer Stornierung/Absage durch den Auftraggeber vor Leistungsbeginn sind Stornierungsgebühren in folgender Staffelung zu zahlen: sofern die Stornierung bis zu fünf Wochen vor Leistungsbeginn erfolgt, betragen die Stornierungsgebühren 20 % der vereinbarten Vergütung, bei einer Stornierung bis zu drei Wochen vor Leistungsbeginn fallen 40 % der vereinbarten Vergütung an, bei Stornierung bis zu einer Woche vor Leistungsbeginn 80 %. Bei einer Stornierung weniger als eine Woche vor Leistungsbeginn bzw. wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.
Berechnungsgrundlage der Stornierungsgebühren ist grundsätzlich die volle bis zum Vertragsende vereinbarte Vergütung. Soweit gleichzeitig eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrags vereinbart ist und soweit die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist, ist Berechnungsgrundlage für die Stornierungsgebühren die vereinbarte Vergütung zeitanteilig bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung.
Soweit eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist und soweit die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist, schuldet der Auftraggeber im Falle einer Kündigung die vereinbarte Vergütung zeitanteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Gleiches gilt entsprechend im Falle einer außerordentlichen Kündigung.
Sollten gegenüber Dritten Stornierungsgebühren für im Auftrag des Auftraggebers vorgenommene Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Experten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt des Stornierung vollumfänglich weiterbelastet.


7. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Erreichung eines mit der Leistung beabsichtigten Erfolgs bzw. für vom Auftraggeber verfolgte Ziele. Soweit Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich.
Eine etwaige Haftung des Auftragnehmers sowie für dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist insbesondere bei Veranstaltungen in den Räumen des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen hiervon sind Personenschäden, für die im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird.
Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung der Höhe nach auf die vertraglich geschuldete Vergütung beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Auftraggebers oder für eingebrachte Sachen Dritter, die die Räume des Auftragnehmers auf Veranlassung des Auftraggebers betreten. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
Die Haftung gegenüber Verbrauchern richtet sich abweichend von den vorgenannten Regelungen nach dem Gesetz.


8. Datenschutz
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Der Auftragnehmer verwendet die personenbezoge-nen Daten des Auftraggebers zur Vertragsabwicklung und, falls ausdrücklich gewünscht, für Informationsunterlagen. Datenübermittlung findet - unter Beschränkung auf das erforderliche Minimum - nur statt, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Zur Erfüllung dieses Vertrags kann eine Weitergabe von Daten an Dritte stattfinden, z.B. an Hotels, externe Referenten und Trainer, Kooperationspartner.


9. Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Ratzeburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-verhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.


10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. In Zweifelsfällen oder bei Regelungslücken kommt soweit erforderlich und gesetzlich zulässig ergänzend Dienstvertragsrecht zur Anwendung.
Jede Vertragsergänzung, -abänderung oder Nebenabrede sowie von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

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