AGB
§1 ANMELDUNG
(1) Die Anmeldung zum Lehrgang (= Aus-/Fortbildung/Seminar/Workshop) muss der Jagdakademie Kamener Kreuz UG (Haftungsbeschränkt) (im Folgenden Jagdakademie genannt) spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen. Geht die Anmeldung eines Teilnehmers erst später ein, behält sich die Jagdakademie das Recht vor, dem Teilnehmer die Teilnahme zu versagen.
(1.1) Im Falle der Anmeldung für den Kurs zum Erlangen des Jagdscheins endet die Anmeldefrist mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
(2) Die Jagdakademie behält sich des Weiteren das Recht vor, einen Lehrgang bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu stornieren, bzw. die bis dahin eingegangenen Anmeldungen auf einen späteren Lehrgang umzubuchen. Der Teilnehmer wird über eine solche Umbuchung umgehend informiert und hat das Recht, der Teilnahme an dem neuen Termin binnen 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung durch die Jagdakademie schriftlich zu widersprechen und erhält in diesem Falle die geleisteten Gebühren erstattet.
(3) Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Erst nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung samt Rechnung beim Teilnehmer kommt der Vertrag zustande.
§2 PREISE UND BEZAHLUNG
(1) Für die Lehrgänge gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgeschriebenen Konditionen. Alle Rabatte gelten nur für die Lehrgangsgebühr, nicht für die Prüfungsgebühr.
(2) Die Lehrgangsgebühr wird mit Erhalt der Anmeldungsunterlagen samt Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig. Etwaiges Schulungsmaterial wird erst nach vollständiger Begleichung der gestellten Rechnung zur Verfügung gestellt. Die Nachweispflicht bei etwaigen Unklarheiten beim Zahlungsverkehr liegt beim Teilnehmer. Erfolgt dies nicht, behält sich die Jagdakademie das Recht vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen.
(3) Meldet sich ein Teilnehmer zu einem Ausbildungslehrgang, mit dem Ziel die Jagdprüfung abzulegen, an, so ergänzt der jeweils separat für den Jagdkurs geschlossenen Ausbildungsvertrag die bestehenden AGBs.
(4) Alle Beiträge sind in Euro zu zahlen.
(5) Zahlungen an Dritte, wie zum Beispiel Prüfungsgebühren, sind nicht in der Kursgebühr enthalten.
§3 RÜCKTRITT
(1) Tritt ein Teilnehmer nach bereits erfolgter Anmeldebestätigung und erhaltener Rechnung von seiner Anmeldung zurück, erhebt die Jagdakademie eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr sowie 100% des zur Verfügung gestellten Schulungsmaterials. Sofern die Kursgebühr zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder teilweise gezahlt worden sein sollte, erstattet die Jagdakademie den Betrag abzüglich der Stornierungsgebühr umgehend.
(2) Teilnehmer, die nicht oder nur zeitweise zum Kurs erscheinen, bleiben zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Sofern ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen an der Aufnahme oder Fortführung der Kursteilnahme verhindert sein sollte, wird ihm von der Jagdakademie gestattet, den Kurs abzubrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Kurs binnen 12 Monaten nachzuholen. Der Teilnehmer muss dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen. Die Kursgebühr wird – auch bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme – in voller Höhe zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung der in Abs. 2 genannten Stornierungsgebühr entfällt, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die die volle Kursgebühr zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdakademie dem ursprünglichen Teilnehmer bereits gezahlte Lehrgangsgebühren in voller Höhe zinsfrei zurück.
(4) Ein Rücktritt oder Abbruch muss der Jagdakademie schriftlich mitgeteilt werden.
§4 SPRACHE
Alle Lehrgänge werden in deutscher Sprache abgehalten. Die Schulungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache erhältlich.
§5 PFLICHTEN DES TEILNEHMERS
(1) Der Teilnehmer ist stets verpflichtet, den Anweisungen der Dozenten Folge zu leisten und soll am Unterricht aktiv mitwirken. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen der Dozenten können zum sofortigen Ausschluss aus dem Lehrgang führen.
(2) Die am Schießstand übergebene Munition ist nur zum dortigen Gebrauch bestimmt. Die Mitnahme nicht verbrauchter Munition ist ausdrücklich untersagt und kann strafbar sein.
(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen Sicherheitsanweisungen und gefährdet dadurch andere Teilnehmer, Ausbilder oder dritte Personen, wird dieser der zuständigen Waffenbehörde gemeldet. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass im Falle der fehlenden Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung auch nach bestandener Jägerprüfung die Jagdscheinerteilung von der zuständigen Behörde versagt werden kann (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG). Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Teilnehmers werden von der Jagdakademie nicht überprüft. Des Weiteren führt der Verstoß zum sofortigen Ausschluss des jeweiligen Angebots.
(4) Eine ununterbrochene Anwesenheit des Teilnehmers während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Sofern der Teilnehmer die Ausbildungsvorgaben nicht erfüllt, kann der zur Prüfung zwingend vorzulegende Ausbildungsnachweis von der Jagdakademie nicht ausgestellt werden.
(5) Wird das Ausbildungsziel aufgrund von Fehlzeiten oder mangelnder Teilnahme nicht erreicht, obliegt die Verantwortung dem Teilnehmer und die Jagdakademie kann nicht belangt werden.
(6) Die Jagdakademie haftet grundsätzlich nicht für nicht erreichte Ausbildungsziele.
(7) Die Jagdakademie behält sich vor, den Ausübungsort der Unterweisung zu verlegen. Der Teilnehmer erklärt grundsätzlich seine Bereitschaft, dies zu akzeptieren. Etwaige Fahrt-, Eintritts-, oder sonstige Zusatzkosten werden von der Jagdakademie nicht übernommen.
(8) Der Teilnehmer versichert, die für das gebuchte Angebote notwendige körperliche und geistige Eignung, Voraussetzung und Zuverlässigkeit zu besitzen und diese ggf. nachzuweisen. Dies beinhaltet unter anderem keine Vorstrafen oder anhängende Prozesse, die die Durchführung des Angebots beeinträchtigen könnten.
§6 NACHPRÜFUNG UND NACHSCHULUNG
(1) Sollte ein Teilnehmer eine Prüfung nicht erfolgreich absolvieren, so kann er die Prüfung jederzeit nach vorheriger Terminabsprache mit der Jagdakademie wiederholen.
(2) Für die Nachschulung notwendigen Maßnahmen werden kostenpflichtig und individuell vereinbart in Rechnung gestellt.
(3) Die Nachschulung enthält keine Prüfungsgebühr, diese muss vom Teilnehmer gesondert und erneut an die zuständige Behörde gezahlt werden.
§7 FACHUNTERLAGEN
(1) Notwendiges Schulungsmaterial erhält der Teilnehmer kostenpflichtig oder kostenlos - abhängig vom Schulungsangebot.
(2) Das Schulungsmaterial unterliegt dem Copyright. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Teilnehmer ist untersagt.
§8 NACHHILFESTUNDEN
(1) Nachhilfestunden sind im Lehrgangspreis nicht enthalten und werden dem Teilnehmer bei Inanspruchnahme zu einem Preis von 60,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde in Rechnung gestellt.
(2) Für Einzelschießtrainings werden dem Teilnehmer 60,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde, zzgl. Kosten für Munition, Schießstandgebühren und Leihwaffen in Rechnung gestellt.
§9 PRÜFUNG / PRÜFUNGSGEBÜHREN
(1) Die Prüfungsgebühren sind im Lehrgangspreis nicht enthalten. Sie richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.
(2) Die Jagdakademie meldet keinen Teilnehmer zur Jägerprüfung an, dies ist ausschließlich Aufgabe des Teilnehmers .
(3) Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung selbst verantwortlich.
(4) Die Prüfung und den Prüfungsort legt die zuständige Behörde fest. Die Jagdakademie hat auf die Prüfung sowie das Prüfungsdatum und den Prüfungsort keinen Einfluss.
§10 DATENSCHUTZ / PERSONENABBILDUNG
(1) Die Jagdakademie verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze zu erheben, maschinell zu speichern und zu Aus- und Weiterbildungszwecken zu verwenden.
(2) Die Jagdakademie nimmt von Zeit zu Zeit Bildaufnahmen von Ihren Lehrgängen auf, auf denen auch einzelne Personen erkennbar abgebildet sein können. Diese Aufnahmen dienen zur Verwendung auf Flyern, auf der Homepage der Jagdakademie und zu sonstigen Werbezwecken. Für den Fall, dass der Teilnehmer hiervon betroffen ist, wird die Jagdakademie ihn hiervon vor Anfertigung der Bildaufnahme unterrichten und sich seine schriftliche Einverständniserklärung hierzu einholen. Der Teilnehmer ist nicht zur Abgabe dieses Einverständnisses verpflichtet.
(3) Das Filmen und Fotografieren ist dem Teilnehmer während des gesamten Lehrgangs nicht gestattet.
§11 LEHRGANGSAUSFALL
Bei Lehrgangsausfall, der durch die Jagdakademie zu vertreten ist, werden die bereits geleisteten Zahlungen an den Teilnehmer zinsfrei zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Kostenerstattung oder die Zahlung von Schadensersatz werden ausgeschlossen.
§12 HAFTUNG
(1) Die Jagdakademie übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von Kursteilnehmern verursacht werden. Der Kursteilnehmer stellt die Jagdakademie insofern von Schadensersatzansprüchen gegenüber anderen Kursteilnehmern oder Dritten frei.
(2) Die Jagdakademie haftet lediglich für von ihr selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie sonstigen Veranstaltungen der Jagdakademie mitgebrachten Gegenständen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdakademie beruhen, bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
(4) Die Jagdakademie versichert jeden Teilnehmer eines Jagdscheinkurs in einer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Hierfür gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Bestimmungen des Versicherungsscheins der beteiligten Versicherungen, die jederzeit in den Räumen der Jagdakademie eingesehen werden können.
(5) Für die übrigen angebotenen Lehrgänge/angebote muss sich der Teilnehmer selbst versichern. Dies gilt auch für „Lehrgangswiederholer“.
(6) Wird die Durchführung des Lehrgangs infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonst von der Jagdakademie nicht zu vertretenden Umständen unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche, noch ein Rücktrittsrecht gegen die Jagdakademie geltend machen. Die Jagdakademie behält sich alternative Ausführungsmethoden vor.
§13 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist der Sitz der Jagdakademie.
§14 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil wirksam, ein anderer aber unwirksam sein oder werden sollte. Die jeweilige unwirksame Bestimmung soll von den Parteien dieses Vertrages durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§15 SCHLUSSBEMERKUNG
(1) Der Teilnehmer erklärt durch seine verbindliche Anmeldung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und mit ihrer Gültigkeit einverstanden zu sein. Im Falle von Unklarheiten besteht jederzeit die Möglichkeit, Kontakt zur Jagdakademie aufzunehmen und eine Klärung mit dieser herbeizuführen. Nebenabreden zu einem Vertrag bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen gelten für alle von der Jagdakademie angebotenen Aus- und Fortbildungen, soweit zutreffend/anwendbar.