41. RTF Neu-Anspach
Do.
30.05.2024
06 Uhr
–
17 Uhr
- Artikel-Nr.: A10025.0
Wir bieten den Teilnehmern eine
landschaftlich äußerst schöne Radstrecke durch den Taunus und Westerwald mit
einigen Extras.
Bei Hobbyfahrern und
Rennradfahrern ist die Radtourenfahrt gleichermaßen beliebt.
Tour 1 = 202 km 2500 HM
Tour 2 = 151 km 1900 HM
Tour 3 = 120 km 1600 HM
Tour 4 = 72 km 800 HM
Tour 5 = 41 km 450 HM
Tour 6 = 20 km (Volksradfahren)
Im Ziel wird ein umfangreiches
Angebot an Speisen, Getränken und die
bekannt gute Kuchentheke
bereitgehalten.
Die lockere Stimmung läd zum
Verweilen ein.
Lasst Euch überraschen.
Datenschutz:
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen
Daten werden maschinell gespeichert und nur für die Zwecke der Durchführung und
Abwicklung der Veranstaltung verwendet und verarbeitet. Die im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos vom
Veranstalter können ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und
veröffentlicht
werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmenden oder Urheber
bleiben
von dieser Regelung unberührt. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden
in
die Veröffentlichung von Fotos die in Zusammenhang mit der Veranstaltung
stehen, ein.
Haftung:
Alle Teilnehmenden haben sich selbst über die
mit der Veranstaltung verbundenen
gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und
Umstände zu informieren und
bestätigen durch den Start ausdrücklich, auf eigene Gefahr und eigenes
Risiko
an der Veranstaltung teilzunehmen. Alle Teilnehmenden verpflichten sich,
die
vom Veranstalter in der Ausschreibung genannten Bestimmungen einzuhalten.
Den
Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
Alle Teilnehmenden erklären ferner die alleinige Verantwortlichkeit für die
persönlichen Besitzgegenstände und Sportausrüstung während der
Veranstaltung
und der damit zusammenhängenden Aktivitäten. Durch die Anmeldung und die
Teilnahme stellen alle Teilnehmenden den Veranstalter/Ausrichter und die
Helfer
der Veranstaltung von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese
nicht
über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind. Dies gilt nicht, falls
Schäden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln der
Veranstalter/Ausrichter und Helfer zurückzuführen sind.