Widerrufsrecht

Widerruf

Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB auf Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, wie sie im Online-Shop abgeschlossen werden, keine Anwendung. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
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