Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung:
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gibt es kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind auch Tickets für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Sportevents an einem festen Termin oder solche, die in einem genau angegebenen Zeitraum stattfinden.
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