AGB

Stand: 11.02.2018 für Züge des Vereins Kaltenleutgebner Bahn

 

1. Rücktritt

1.1. Rücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann bis spätestens 3 Wochen vor der Fahrt ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der bis dahin bezahlte Fahrpreis wird zurück erstattet.

1.2. Tritt der Kunde später als 3 Wochen von der Fahrt zurück, wird der Fahrpreis nicht zurück erstattet.

1.3. Rücktritt durch den Reiseveranstalter: Wir können ohne Einhaltung einer Frist die Fahrt kündigen, wenn die zur Kostendeckung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, Fahrzeuggebrechen) eine Durchführbarkeit erheblich erschwert oder unmöglich ist. In diesem Fall wird der bezahlte Fahrpreis auf das Absenderkonto zurücküberwiesen. Allfällige An-, Abreise- bzw. Übernachtungskosten werden nicht ersetzt.

 

2. Haftung

2.1. Bei einem Entfall der Fahrt im Sinne des Punktes 1.3. können wir nicht haftbar gemacht werden.

2.2. Historische Fahrzeuge sind Unikate, die kurzfristig schadhaft werden können. In diesem Fall wird versucht einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Es besteht kein Anspruch auf die in der Ausschreibung angegeben Fahrzeuge. Dies rechtfertigt nicht die Minderung des Reisepreises oder den Rücktritt von der Fahrt (Ausnahme siehe 2.4.)

2.3. Wenn aus Brandschutzgründen der Einsatz einer Dampflokomotive nicht möglich ist, kommt ohne Vorankündigung eine Diesel- oder Elektrolokomotive zum Einsatz.

2.4. Eine Minderung des Reisepreises um 20% wird seitens des Veranstalters gewährt, wenn keine Dampflokomotive zum Einsatz kommt, obwohl dies angekündigt wurde.

2.5. Dampflokomotiven entwickeln Ruß, Rauch, Dampf und Funkenflug. Für sich daraus ergebende Verschmutzungen, Beschädigungen und Verletzungen können wir nicht haftbar gemacht werden.

2.6. Die Türen und Vorlegestangen der historischen Reisezugwagen sind nicht verriegelt, weshalb das Öffnen während der Fahrt streng verboten ist. Der Aufenthalt auf den Übergängen zwischen den Waggons ist während der Fahrt nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.

2.7. Das Aus- und Einsteigen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet.

2.8. Den Anweisungen der Reiseleiter und des Zugpersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Achten Sie besonders auf die Bekanntgabe von betrieblichen Besonderheiten, z. B. zu kurze Bahnsteige. Niemals ohne Erlaubnis Gleise betreten oder überqueren.

2.9. Unsere Züge werden bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber als Sonderverkehr geführt. Bei Betriebsstörungen oder Verspätungen haben Planzüge Vorrang. Aus betrieblichen Gründen kann eine geänderte Route vorgegeben werden. Dadurch kann sich der Aufenthalt am Ziel verkürzen oder die Rückfahrt verspäten. In diesen Fällen können wir weder haftbar gemacht (z. B. Taxi/Hotel) noch rechtfertigt dies eine Minderung des Reisepreises.

2.10. Wir erhalten vom Netzbetreiber sehr kurzfristig den Fahrplan. Gültig sind daher die zuletzt auf der Homepage angekündigten Fahrzeiten. Fahrgäste, die reserviert haben, werden vor der Fahrt informiert, wenn Kontaktdaten vorliegen. Für vorläufig veröffentlichte Fahrpläne besteht kein Anspruch auf Richtigkeit.

2.11. Es gilt keine Betriebs-, Fahrplan-, Tarif- und Beförderungspflicht.

 

3. Verhalten im Zug

3.1. Alle unsere Züge sind Nichtraucherzüge.

3.2. Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen (z. B. bei Betrunkenheit), können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Fahrpreiserstattung.

3.3. Hunde müssen einen Beißkorb tragen.

3.4. Die bereitgestellten Wagen werden vor Fahrtantritt sorgfältig auf ihre Sauberkeit geprüft. Für Verunreinigungen, die über das normale Maß hinaus gehen, kann ein pauschales Reinigungsentgelt von 50,- Euro erhoben werden.

3.5. Ist der Reinigungsaufwand höher, können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

3.6. Für mutwillige Beschädigungen werden die Verursacher haftbar gemacht. Die Reparatur, der Aufwand und der Verdienstausfall des Fahrzeuges werden dem Verursacher oder den Verursachern in Rechnung gestellt.


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